Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist die Gemeinde verpflichtet auf dem eigenene Gemeindegebiet

  • den abwehrenden Brandschutz und
  • den technischen Hilfsdienst
  • sicherzustellen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat jede Gemeinde eine gemeindliche Feuerwehr

  • aufzustellen
  • auszurüsten
  • und zu unterhalten.

Was bedeutet gemeindliche Feuerwehr ?

  • Es bedeutet, daß die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde ist.
  • Eine Art der gemeindlichen Feuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr:
  • Einsatzkräfte werden in der Regel von den Feuerwehrvereinen gestellt.
  • Für die Aufnahme ist der Kommandant zuständig.
  • Feuerwehrdienst wird ehrenamtlich geleistet.
  • Bei einer Gemeinde können auch mehrere selbständige Freiwillige Feuerwehren bestehen. (z.B. Niedertraubling, Obertraubling, Gebelkofen und Oberhinkofen).
    In Bayern gibt es derzeit ca. 7700 Freiwillige Feuerwehren (Landkreis Regensburg 176)

Aufgaben der Feuerwehr

Die Gemeinden delegieren ihre Aufgabeen im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst an die gemeindlichen Feuerwehren. Hinter diesen Aufgaben verbergen sich u.a. folgende Einsatzarten:

  • Abwehrender Brandschutz:
  • Brandbekämpfung
  • Beseitigung von Brand und Explosionsgefahren
  • Technischer Hilfsdienst:
  • Unglücksfälle
  • Notstände 

Organisation der Freiwillige Feuerwehr

Die Führungsstruktur der Feuerwehr ist hierarchisch aufgebaut. Wie in einem Betrieb muss es einen Leiter und je nach Größe der Feuerwehr weitere Führungsebenen (vergleichbar Abteilungen) geben.

  • Feuerwehrkommandant (Leiter der Feuerwehr)
  • steht an der Spitze der Freiwilligen Feuerwehr
  • er wird alle 6 Jahre durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden gerwählt und von der Gemeinde bestätigt
  • zu den aktiven wahlberechtigten Feuerwehrdienstleiste gehören auch Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • er regelt den Dienst-, Übungs- und Ausbildungsbetrieb der Aktiven und hält somit die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr aufrecht
  • er ist zuständig für die Ernennung und Bestellung von Funktionsträgern in der Feuerwehr
  • der Kommandant wird unterstützt und in seiner Abwesenheit vertreten durch den stellvertretenden Kommandanten

Feuerwehr Führungsstruktur im Landkreis Regensburg

  • Kreisbrandrat (KBR) Wolfgang Scheuerer steht an der Spitze der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Regensburg
  • wird vom Landrat vorgeschlagen und von den Kommandanten für jeweils 6 Jahre gewählt
  • unterstützt das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes

Kreisbrandinspektor (KBI) Wilfried Hausler

  • Der Kreisbrandrat teilt das Kreisgebiet in Feuerwehrinspektionsbereiche ein.
  • Für die Leitung der Inspektionsbereiche bestellt er im Benehmen mit den Kommandanten des jeweiligen Bereiches einen Kreisbrandinspektor.
  • Die Kreisbrandinspektoren unterstützen die Gemeinden und Feuerwehren ihres Bereiches in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes und entlasten damit den KBR.

Kreisbrandmeister (KBM) Hans Hopfensperger

  • Der KBR bestellt Kreisbrandmeister zu seiner Unterstützung und zur Unterstützung des KBI.
  • Der KBR kann den KBM bestimmte Inspektionsbereiche zuweisen.
  • Der KBM unterstützt und berät dann die Gemeinden und Feuerwehren in seinem Bereich und entlastet damit den KBI.
  • Neben den KBM mit einem eigenen Bereich kann der KBR sogenannte Fach- KBM ernennen.
  • Diese sind dem KBR unmittelbar unterstellt und beraten und unterstützen alle Gemeinden und Feuerwehren des Landkreises auf ihrem Fachgebiet.
  • Der Kreisjugendwart unterstützt den KBR bei der Jugendarbeit im Landkreis. Er wird im Regelfall vom KBR zum Fach-KBM bestellt und auf Vorschlag des KBR von den Jugendwarten gewählt.
  • Dieser berät und unterstützt alle Feuerwehren mit Jugendgruppen im Landkreis. 

Der Feuerwehrverein

Zweck des Feuerwehrvereines ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung durch Werbung und Stellen von Einsatzkräften.

Weitere Ziele sind z.B.:

  • Förderung der Kultur und Geselligkeit
  • Förderung des Vereinslebens

Vereinsführung

Der Feuerwehrverein ist eine selbständige und eigenverantwortliche Organisation, die mit der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr zwar durch seine Ziele eng verbunden aber dennoch von ihr unabhängig ist.

Dementsprechend wird der Feuerwehrverein nicht vom Kommandanten, sondern vom eigens für ihn zuständigen Vereinsvorstand geleitet.

Mitgliedschaft:

  • Für die Aufnahme in den Feuerwehrverein ist nicht der Kommandant sondern das in der Satzung festgelegte Vereinsorgan zuständig (z.B. der Vorstand)
  • Nicht jedes Vereinsmitglied ist automatisch auch Mitglied der aktiven Feuerwehrmannschaft
  • Auf jeden Fall können Feuerwehranwärter ab dem 12. Lebensjahr Mitglied im Feuerwehrverein werden.

Arten der Mitgliedschaft

  • Aktive Mitglieder (Feuerwehrdienstleistende, also auch Feuerwehranwärter)
  • Passive Mitglieder (ehemalige Feuerwehrdienstleistende)
  • Fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Mitgliederversammlung

Der Vereinsbetrieb ist nicht im Feuerwehrgesetz, sondern in einer eigenen Vereinssatzung geregelt. Diese schreibt auch vor, daß jährlich eine Mitgliederversammlung abzuhgalten ist. In dieser hat jedes Mitglied, also auch jeder Feuerwehranwärter, ein Antragsrecht.

Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Festsetzung des Jahresbetrages
  • Wahl und Abberufung des Vorstandes
  • Beschlussfassungen in Sachen Satzung

Anstehende Veranstaltungen