Absichern der Unfallstelle

Zur eigenen Sicherheit gehört auch in hohem Maße das Absichern einer Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall. Bei Annäherung an eine Unfallstelle muss der Ersthelfer nach Erfassen der Situation sofort die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeuges einschalten, um so nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Nach dem Eintreffen an der Unfallstelle ist in angemessener Entfernung zu halten, bei Dunkelheit kann das Fahrlicht des eigenen Fahrzeuges die Unfallstelle beleuchten.

Sollten mehrere Personen mit im Fahrzeug sitzen, sollte einer der Insassen die Aufgabenteilung übernehmen:

  • Falls vorhanden, Warnweste anziehen.
  • Dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr entgegenlaufen.
  • Warndreiecke, Warnblinkleuchte in ausreichender Entfernung vom Unfallort, bei schnellem Verkehr in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen.
  • Bei Kurven und Bergkuppen: Erstes Warndreieck vor der Kurve oder der Bergkuppe aufstellen.
  • Nachfolgende Fahrzeuge zusätzlich zum Langsamfahren auffordern: Einen Arm ausstrecken; Auf- und Abwärtsbewegungen des Armes in halber Körperhöhe.
  • Weitere Verkehrsteilnehmer um Mithilfe bitten (Warnung – auch des Gegenverkehrs, Notruf veranlassen).
  • Warnung bei Nacht zusätzlich durch Warnblinkleuchten.

Abschließend sei erwähnt, dass natürlich auch bei Unfällen im Haushalt, im Betrieb oder in der Schule eine Absicherung der Unfallstelle erfolgen muss.

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